· Fachbeitrag · Schriftform
Auch beim Landpachtvertrag mit einer GbR muss die Schriftform gewahrt werden
von RiOLG a. D. Günther Geldmacher, Düsseldorf
| Kann eine in einem Landpachtvertrag vereinbarte Verlängerungsoption wirksam ausgeübt werden, wenn dieser nur durch einen Geschäftsführer der Pächter-GbR ohne Vertretungszusatz unterzeichnet ist? Mit dieser Frage musste sich der Landwirtschaftssenat des BGH befassen. |
Sachverhalt
Die Mutter des Klägers ‒ als Erbe Eigentümer der Grundstücke ‒ verpachtete landwirtschaftliche Flächen an die Beklagte, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). § 2 des Vertrags enthält eine von der Beklagten gestellte Klausel, in der unter der Überschrift „Pachtdauer“ Folgendes geregelt wird:
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