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  • 21.05.2014 · Fachbeitrag · Schriftform

    Landpachtvertrag muss Pachtobjekt genau beschreiben

    | Schreibt ein Landpachtvertrag Schriftform vor, muss die Vertragsurkunde den Pachtgegenstand so genau bezeichnen, dass auch für einen Dritten klar erkennbar ist, welche Fläche verpachtet sein soll. |