· Fachbeitrag · Vermieterinsolvenz
Sonderkündigungsrecht nach § 109 Abs. 1 S. 1 InsO
| Die auf einem insolvenzrechtlichen Sonderkündigungsrecht des Verwalters beruhende Kündigung das Mietverhältnis beendet das Mietverhältnis insgesamt mit Wirkung für und gegen sämtliche Beteiligte, also auch im Verhältnis zwischen Vermieter und einem solventen Mitmieter. |
Dies beruht auf der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses und der Unteilbarkeit der vertraglich geschuldeten Gebrauchsüberlassung der Mietsache, die einer Teilkündigung entgegenstehen (OLG Hamburg 29.3.12, 8 U 78/11, Abruf-Nr. 121838).
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 110 | ID 34123910