19.04.2013 · Fachbeitrag · WEG
Gestalterische Freiheit schließt Galeriebebauung mit ein
| Die in einer Teilungserklärung aufgeführte Berechtigung, Dachgeschossbereiche auf eigene Kosten zu Wohnzwecken auszubauen und in diesem Zuge nach Maßgabe bauaufsichtsrechtlicher Zulässigkeit Fenster aller Art, Gauben, Balkone, Loggien und Dachterrassen zu errichten, umfasst nach verständiger Würdigung auch eine sogenannte Galeriebebauung. |
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