Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.01.2015 · Fachbeitrag · Zwangsverwaltung

    Insolvenzrechtlicher Anfechtungsgegner hinsichtlich an den Zwangsverwalter gezahlter Mieten

    | Die Einziehungsbefugnis hinsichtlich der nach § 148 Abs. 1 S. 1, § 21 Abs. 2 ZVG der Beschlagnahme unterliegenden Mietforderungen steht ausschließlich dem Zwangsverwalter zu, der das beschlagnahmte Grundstück für Rechnung des Vollstreckungsschuldners verwaltet (BGH 5.2.09, IX ZR 21/07). Daher ist während des laufenden Zwangsverwaltungsverfahrens der Zwangsverwalter alleiniger Anfechtungsgegner hinsichtlich an ihn geleisteter Zahlungen. |