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  • 20.05.2022 · Nachricht · Eigenbedarf

    Erhöhter Bestandsschutz durch AGB

    | Durch Allgemeine Vertragsbestimmungen des Vermieters kann die Eigenbedarfskündigung beschränkt werden, indem dem Mieter ein höherer als der gesetzliche Bestandsschutz eingeräumt wird. Für eine Kündigung genügt dann das in § 573 Abs. 2 BGB genannte berechtigte Interesse des Vermieters nicht (LG Berlin 27.10.21, 65 S 125/21, Abruf-Nr. 228966 ). |