15.10.2023 · Nachricht · Gemeinsamer Haushalt
Umzug des Mieters ins Pflegeheim
| Ein gemeinsam mit dem Mieter geführter Haushalt i. S. d. § 563 Abs. 2 S. 1 BGB besteht nicht mehr, wenn sich der Mieter zum Zeitpunkt seines Todes bereits seit geraumer Zeit in einer Pflegeeinrichtung aufgehalten hat, ohne dass noch die medizinisch begründbare Erwartung einer Besserung oder gar Heilung und seiner Rückkehr in die Mietsache bestanden hätte (LG Berlin 4.7.23, 67 S 120/23, Abruf-Nr. 237505 ). |
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