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  • 22.02.2023 · Nachricht · Kündigung

    Einwurf in den Briefkasten um 22:30 Uhr ist zu spät

    | Eine schriftliche Kündigung eines Wohnraummietvertrags geht nicht schon am dritten Werktag zu, wenn der Kündigende sie um 22:30 Uhr in den Briefkasten des Empfängers wirft und diesen mündlich über den Einwurf und den Inhalt informiert (LG Krefeld 21.9.22, 2 S 27/21, Abruf-Nr. 233559 ). |