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  • 06.01.2025 · Nachricht · Wohnraummiete

    Schönheitsreparatur unterlassen: ohne Frist kein Schadenersatz

    | Der Vermieter kann wegen Verletzung der vertraglichen Schönheitsreparaturpflicht nur Schadenersatz in Geld verlangen, wenn er dem Mieter die Mängel im Einzelnen aufzeigt und ihn unter Fristsetzung zu deren Beseitigung auffordert. Haben die Parteien den Zustand der Mietsache insgesamt, soweit die Mängel erkennbar waren, festgestellt und nur bestimmte Pflichten bzw. Arbeiten des Mieters festgelegt, ist in dieser Beschränkung i. d. R. der Verzicht auf andere ggf. aus der Zustandsbeschreibung folgende Ansprüche zu sehen (AG Schöneberg 15.10.24, 17 C 33/24, Abruf-Nr. 245347 ). |