· Nachricht · Kündigung
Kündigung eines Mietvertrags über das beA
| Für die Zustellung von Schriftstücken ist das beA in aller Regel eine interessante, aufwandsarme Option. Doch bei der Übermittlung einer Mietvertragskündigung ist Vorsicht geboten. |
Das beA ermöglicht die sichere Übermittlung elektronischer Dokumente. Wird ein Schriftstück beim Upload qualifiziert elektronisch signiert, liegt ein Dokument in elektronischer Form vor, das die Schriftform nach § 126 Abs. 1, 3 BGB ersetzt (§ 126a Abs. 1 BGB). Für die Mietvertragskündigung ist nach § 568 Abs. 1 BGB die Schriftform vorgesehen, ohne dass es auf eine besondere Art der Übermittlung ankommt. Insofern ist der Versand der Kündigung über das beA möglich. Das gilt gleichermaßen für die Zustellung im Parteibetrieb während eines Gerichtsverfahrens nach § 195 ZPO (LG Berlin 13.1.2021, 64 S 11/20) und für die außergerichtliche Übermittlung.
Beachten Sie | Künftig können elektronische Dokumente ggf. direkt an Verbraucher und Unternehmen sicher übermittelt werden, sofern und sobald diese über elektronische Postfächer verfügen. Dazu zählt etwa das kostenfreie „Mein Justizpostfach“ (MJP).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig