22.05.2023 · Nachricht · Kündigung
Zerstörung eines Campingstellplatzes durch Hochwasser
| Kann der Mieter einen von ihm gemieteten, durch das Hochwasser völlig zerstörten Campingstellplatz nicht nutzen, ist es ihm nicht zuzumuten, das Mietverhältnis trotz des fehlenden Verschuldens des Vermieters fortzusetzen (LG Koblenz 16.1.23, 6 S 106/22, Abruf-Nr. 235046 ). |
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