· Fachbeitrag · Masseverbindlichkeit
Miete im Monat der Insolvenzeröffnung ist teils Insolvenzforderung, teils Masseverbindlichkeit
von RiOLG a. D., Günther Geldmacher, Düsseldorf
| Kann der Vermieter die im Monat der Insolvenzeröffnung geschuldete Miete insgesamt nur als Insolvenzgläubiger geltend machen oder handelt es sich bei der anteiligen Miete für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens um eine Masseverbindlichkeit? Mit dieser Frage musste sich der BGH jetzt befassen. |
Sachverhalt
Die Schuldnerin hat von der Klägerin ein gewerbliches Mietobjekt gemietet. Das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen wurde im Laufe des Monats eröffnet. Das Mietverhältnis wurde über die Verfahrenseröffnung hinaus fortgesetzt. Die Parteien streiten u. a. darüber, ob
- die Miete für den Monat, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, als Insolvenzforderung oder als Masseverbindlichkeit einzustufen ist und
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