· Nachricht · Pachtvertrag
Verbotene Eigenmacht des Vermieters bei Rückgabe der Pachtsache
| Wird der Besitz an zur Mitbenutzung verpachteten Räumlichkeiten (hier: Restauranträume in einem Hotel zu bestimmten Zeiten) durch Rückgabe der Schlüssel an den Vermieter herausgegeben, kann eine verbotene Eigenmacht des Verpächters vorliegen (OLG Frankfurt a. M. 16.10.20, 2 W 50/20, Abruf-Nr. 219239 ). |
Das ist nach dem OLG der Fall, wenn der Verpächter die Herausgabe der Schlüssel nur durch Ausüben von Druck und durch Hinzuziehen von Polizeibeamten erreicht. Dann kann die Rückgabe nicht mehr als auf einer freien Entschließung des Pächters beruhend angesehen werden.
PRAXISTIPP | Hierbei wird es regelmäßig auf die Umstände des Einzelfalls ankommen, die nötigenfalls durch Beweisaufnahme aufzuklären sind. |
Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 1 | ID 47019059