· Fachbeitrag · Praxisfragen
Vermietergemeinschaften als GbR nach neuem Recht
von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover / Solingen
| Ist Vermieter eine Gemeinschaft, stellen sich vor allem folgende Fragen: Wem gegenüber sind Verbindlichkeiten zu erfüllen? Denn wird an den Falschen geleistet, tritt keine Erfüllung ein. Es besteht die Gefahr, dass zweimal geleistet werden muss. Und: Wer kann die Forderungen einklagen? Kann die GbR wegen Eigenbedarf kündigen? Der folgende Beitrag gibt die Antworten. |
1. Stehen der GbR oder den einzelnen Gesellschaftern die Mietforderungen zu?
Mietforderungen stehen nur der GbR zu, § 713 BGB. Der Mieter leistet nur an diese. Dies war bereits nach altem Recht der Fall. Dazu folgendes Beispiel:
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Die GbR vermietet eine Wohnung. Gesellschafter sind Ehefrau F. und Ehemann E. F. klagt nach der Trennung von E. persönlich gegen Mieter M. auf Zahlung von 17.000 EUR wegen rückständiger Miete und Betriebskosten seit August 2016 sowie wegen Nutzungsentschädigung an die vermietende Gesellschaft. |
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