· Fachbeitrag · Verkehrssicherungspflicht
Schlitterpartie beim Einkauf? Keine gesteigerte Räum- und Streupflicht auf Kundenparkplatz
von RiOLG a.D. Günther Geldmacher, Düsseldorf
| Fällt in den Wintermonaten Schnee oder ist mit Glättebildung zu rechnen, stellt sich für Vermieter und/oder Betreiber von Lebensmittelmärkten die Frage, ob und in welchem Umfang die Parkflächen, insbesondere die Zwischenräume zwischen den markierten Stellflächen, zu räumen und zu streuen sind. Der BGH stellt hierzu wichtige Leitlinien auf. |
Sachverhalt
Die Beklagte betreibt einen Lebensmittelmarkt mit zugehörigem Parkplatz. Es handelt sich um eine große Parkfläche, auf der ein ständiger Fahrzeugwechsel stattfindet. Der Parkplatz steht in erster Linie für ihre Kunden bereit, wird jedoch auch von Anwohnern genutzt. Zwischen den parkenden Fahrzeugen ist ein maschinelles Streuen nicht möglich.
Die Klägerin hat behauptet, am Morgen des Unfalltags hätten Minusgrade und allgemeine Glätte geherrscht. Sie habe ihren Pkw gegen 8.15 Uhr auf einer nahe des Markteingangs gelegenen Stellfläche des Parkplatzes abgestellt, um im Markt einzukaufen. Im Bodenbelag des Parkplatzes habe sich eine Vertiefung befunden. Auf der dort entstandenen Eisfläche sei sie nach dem Aussteigen aus ihrem Fahrzeug ausgerutscht und dabei mit der linken Gesichtshälfte auf den Asphalt gestürzt.
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