· Fachbeitrag · Wertberechnung
Beschwer des Vermieters bei Klage des Mieters auf Zustimmung zu baulichen Maßnahmen
von VRinLG Astrid Siegmund, Berlin
| Bereits seit Ende 2020 sieht § 554 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB einen Anspruch des Mieters auf Erlaubnis baulicher Veränderungen der Mietsache vor, die der Barrierereduzierung für Menschen mit Behinderungen dienen. Der BGH hatte nun Gelegenheit, sich mit der Frage der Bemessung der für den Instanzenzug entscheidenden Frage der Rechtsmittelbeschwer aus der Perspektive des Vermieters zu befassen, der zur Duldung verurteilt worden ist. |
Sachverhalt
Die Kläger sind seit 1992 Mieter einer im ersten Stock gelegenen 4-Zimmer-Wohnung in München. Ein Bad war bei Einzug der Kläger nicht vorhanden, sondern wurde von ihnen im gleichen Jahr auf eigene Kosten ausgebaut.
Mit der 2012 erhobenen Klage haben die Kläger von den Vermietern u. a. die Zustimmung zum Einbau eines Treppenlifts sowie zu einem barrierefreien Umbau des Bades für ihren seit einem Sportunfall im Jahr 2011 querschnittsgelähmten Sohn begehrt, der sich nur noch im Rollstuhl fortbewegen kann.
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