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  • · Nachricht · Wohnraummiete

    Kosten für Schlüsselverlust

    | Verliert ein Mieter die ihm überlassenen Wohnungsschlüssel, ist er nur dann zur Erstattung der Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage des Mehrfamilienhauses verpflichtet, wenn im Einzelfall aus objektiver Sicht eine konkrete Missbrauchsgefahr besteht (LG München I 18.6.20, 31 S 12365/19, Abruf-Nr. 216580 ). |

     

    Hierfür genügt nicht bereits die Vorstellung, dass jemand einen aufgefundenen Schlüssel in einer Mehrfamilienhausgegend einer Großstadt dazuverwendet, von Tür zu Tür zu gehen und zu überprüfen, ob er an einer Haus- und Wohnungstür zufällig passt, weil dies fernliegend ist.

     

    Der Vermieter ist gehalten, den Mieter darauf hinzuweisen, dass im Fall des Schlüsselverlusts ein ungewöhnlich hoher Schaden entstehen kann, weil etwa die Schließanlage nicht erweiterbar ist. Verletzt er diese Pflicht, kann er die hierdurch veranlassten Mehrkosten nicht erstattet verlangen. Entsprechend hat das LG München ein Urteil des AG München bestätigt, das den Mieter verpflichtet hat, die Kosten für den Austausch des Wohnungstürschlosses der angemieteten Wohnung zu zahlen, nicht hingegen dazu, die Kosten für die gesamte Schließanlage zu zahlen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 138 | ID 46677655