· Fachbeitrag · Mieter des Monats
Der verlorene Wohnungsschlüssel
von Axel Wetekamp, RiAG a. D., München
| Was passiert, wenn ein Mieter seine Schlüssel für das Mietshaus verliert? Welche Kosten muss er tragen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der folgende Beitrag. |
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Mieter M. wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit 20 Mietparteien. Das Haus ist mit einer Schließanlage ausgestattet. Die Schlüssel dieser Anlage sperren die Hauseingangstür, die Wohnungstür und die Tür zur Tiefgarage. M., schon immer etwas zerstreut, findet eines Tages seinen Schlüsselbund für die Schließanlage nicht mehr. Er kann nicht einmal sagen, wo er ihn verloren hat. Er meldet den Verlust dem Vermieter V., der ankündigt, dass nun die gesamte Schließanlage mit Kosten von etwa 2.000 EUR ausgetauscht werden müsse.
M. meint, dass der Schlüssel so „wertvoll“ sei, habe er nicht gewusst. V. hätte ihn beim Abschluss des Mietvertrags darauf hinweisen müssen. Außerdem bestünde keine Missbrauchsgefahr, da der Schlüssel keinem bestimmten Haus zuzuordnen sei. V. meint, er müsse seine Mieter nicht auf alle Gefahren und Kosten hinweisen, die in einem Mietverhältnis entstehen können. V. übersendet M. einen Kostenvoranschlag und fordert ihn auf, zu zahlen. M. weigert sich. Zu Recht? |
1. Nebenpflichten des Mieters
Neben die Hauptpflicht des Mieters, die vereinbarte Miete zu zahlen, treten Nebenpflichten. Hierzu zählt z. B. eine vertraglich wirksam vereinbarte Pflicht, Schönheitsreparaturen in den Mieträumen auszuführen. Eine wichtige Nebenpflicht des Mieters ist die Obhutspflicht, wozu z. B. die Pflicht zählt, die Mieträume, soweit erforderlich, zu beheizen, um ein Einfrieren von Heizkörpern und Leitungen zu verhindern. Ebenso muss der Mieter ihm überlassene Wohnungsschlüssel ordnungsgemäß verwahren und einen Verlust mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verhindern, § 276 BGB.
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