· Fachbeitrag · Zahlungsrückstände
Mietsalden in Kündigungsschreiben und Mahnantrag
von VRinLG Astrid Siegmund, Berlin
| In MK 20, 29 haben wir über den Mythos der „unzulässigen Saldoklage“ berichtet. Der folgende Beitrag behandelt zwei weitere Konstellationen, in denen Mietsalden streitig sind. |
1. Mietsaldo im Kündigungsschreiben
Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Angabe eines Mietsaldos genügt, wird unter dem Gesichtspunkt eines Begründungsmangels im Zusammenhang mit der formellen Wirksamkeit von Kündigungen diskutiert, die auf einen Zahlungsrückstand gestützt werden (BGH 12.5.10, VIII ZR 96/09, NZM 10, 548). Auch hier ist der Zweck entscheidend. Die Angabe von Kündigungsgründen soll es dem Mieter ermöglichen, sich früh Klarheit über seine Rechtsstellung zu verschaffen; der Zugang zur gerichtlichen Sachprüfung darf nicht durch unzumutbar hohe Anforderungen an die vorgerichtliche Begründungspflicht erschwert werden (BT-Drucksache 14/4553, 66; BVerfG 3.2.03, 1 BvR 619/02).
Checkliste / Kontrollfragen zum Kündigungsschreiben |
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