· Fachbeitrag · Betriebskostenabrechnung
Verlangt der Mieter Erstellung nur Zug um Zug, kann die Berufungssumme nicht erreicht sein
von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf
| Der Rechtsstreit betrifft zum einen die Berechnung der Berufungsbeschwer. Die beklagte Partei hatte uneingeschränkt Berufung einlegt, sich in der Berufungsbegründung aber nicht gegen ihre Verurteilung als solche gewendet. Sie hatte vielmehr nur eine Verurteilung Zug um Zug begehrt und diesen Antrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung beibehalten. Zum anderen bemisst der BGH den Wert des Anspruchs auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung. |
Sachverhalt
Die von den Klägern für 2013 erstellte Betriebskostenabrechnung war formell fehlerhaft. Da die Beklagte daraufhin für mehrere Monate mit der Miete säumig war, ließen die Kläger das Wohnraummietverhältnis wegen Zahlungsverzug fristlos kündigen. Zugleich forderten sie die Beklagte auf, den Rückstand auszugleichen sowie ‒ insoweit vergeblich ‒ die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten (650 EUR).
Gegen das Zahlungsurteil des AG hat die Beklagte fristgerecht Berufung eingelegt und diese rechtzeitig begründet. Hierbei hat sie den Antrag angekündigt, die Verurteilung von 650 EUR nebst Zinsen mit der Maßgabe aufrechtzuerhalten, dass die Zahlung nur Zug um Zug gegen Erstellung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung für 2013 zu erbringen sei.
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