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  • · Fachbeitrag · Mietmangel

    Keine überhöhten Anforderungen an die Darlegungslast des Mieters

    von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf

    Die Substanziierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln am Mietobjekt dürfen nicht übertrieben hoch sein (BGH 25.10.11, VIII ZR 125/11, Abruf-Nr. 113926).

    Sachverhalt

    Wegen Mängeln der Mietsache kürzte der Beklagte die Miete bzw. rechnete mit einem Rückzahlungsanspruch wegen Mietminderung auf. Insoweit hatte der Beklagte - teilweise durch Lichtbilder belegt - vorgetragen,

    • der Heizkörper in der Küche funktioniert nicht,