· Fachbeitrag · Mietobjekt
Gerichtsstandbestimmung bei Gerichtsbezirksüberschneidung
| Das OLG Hamm hat entschieden, welcher Gerichtsstand gilt, wenn die Parteien durch eine Vereinbarung Mietobjekte zu einer Einheit zusammengefasst haben - hier durch eine Vereinbarung über den Mietzins - die sich über mehrere Gerichtsbezirke erstreckt ( 28.11.13, 32 SA 63/13, Abruf-Nr. 141517 ). |
In diesen Fällen ist § 36 Abs. 1 Nr. 4 ZPO entsprechend anzuwenden und das zuständige Gericht durch das im Rechtszug höhere Gericht zu bestimmen.
Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 92 | ID 42689041