· Nachricht · Streitwert
Wert der Unterlassung von Videoüberwachung mittels Türspion
| Der Wert des Streitgegenstands eines Rechtsstreits auf Unterlassung einer Videoüberwachung ist gemäß § 3 ZPO freiem Ermessen durch das Gericht unter Beachtung der herrschenden Rechtsprechung, die das AG Brandenburg im Einzelnen aufführt, je nach den Besonderheiten des Einzelfalls von 1.000 EUR bis zu 5.000 EUR festzusetzen (AG Brandenburg 26.2.19, 31 C 250/18). |
Das AG Brandenburg hat danach den Streitwert einer Klage auf Unterlassung einer Videoüberwachung mittels digitalen Türspions mit 2.000 EUR bemessen.
Quelle: ID 45799977