20.10.2016 · Fachbeitrag · WEG
Beiladung von Wohnungseigentümern
| Führen einzelne Wohnungseigentümer einen Rechtsstreit über die Pflicht zur Beseitigung von baulichen Veränderungen auf der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenfläche, sind alle übrigen Wohnungseigentümer beizuladen. Hierdurch sollen widersprüchliche Entscheidungen verhindert werden (LG Dortmund 9.8.16, 1 S 176/16, Abruf-Nr. 189396 ). |
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