29.12.2024 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Keine Verwenderanzeige mehr bei Messgeräteeinbau
| Mit Art. 38 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, BEG-IV, wurde mit Wirkung ab 1.1.25 (BGBI. 2024 l, Nr. 323 v. 29.10.24, S. 20 u. 34) die nach § 32 des Mess- und Eichgesetzes vorgeschriebene Verwenderanzeige nebst der zugehörigen Bußgeldregelung (bis zu 10.000 EUR) ersatzlos gestrichen. |
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