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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Mietrechtsreform passiert Bundesrat

    | Der Weg ist frei für Verbesserungen für Vermieter und Mieter, die durch das Mietrechtsänderungsgesetz geschaffen werden. Die Neuregelungen im Mietrecht schaffen Anreize für den Vermieter zur energetischen Sanierung, sie entlasten Mieter bei den Energiekosten, stärken die Position des Mieters bei der Umwandlung von Miete in Eigentum und schaffen Abhilfe gegen das sogenannte Mietnomadentum. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen am 1.4.2013 |

     

    Forderungen nach massiven Eingriffen in das Mietpreisrecht haben im Bundesrat zu Recht keine Mehrheit gefunden. Private Vermieter stellen mehr als 60 Prozent der angebotenen Mietwohnungen zur Verfügung. Sie sind damit die größte Anbietergruppe auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Damit es auch in Zukunft Anreize für private Vermieter gibt, in neue Mietwohnungen zu investieren, muss ausufernden Reglementierungen der Mietpreise ein Riegel vorgeschoben werden.

     

    Die energetische Wohnraumsanierung ist ein zentrales Element der Energiewende und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Vierzig Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Gebäude, ein erheblicher Teil auf Mietwohnungen. Die Neuregelungen verteilen die Lasten einer energetischen Modernisierung ausgewogen auf Vermieter und Mieter. Nach einer energetischen Modernisierung, z.B. der Dämmung der Gebäudehülle, profitieren die Mieter insbesondere von geringeren Nebenkosten und höherem Wohnkomfort. Um Anreize für die hierfür erforderlichen Investitionen gerade bei der Vielzahl kleiner Privatvermieter zu schaffen, kann der möglicherweise wegen der Baumaßnahmen bestehende Mietminderungsanspruch bei energetischen Sanierungen künftig erst nach drei Monaten geltend gemacht werden. Der Vermieter kann wie bisher jährlich maximal 11 Prozent der Kosten für die Modernisierungen auf die Miete umlegen.

     

    Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 1.2.2013

    Quelle: ID 37875790