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  • · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

    BGH vollzieht Paradigmenwechsel bei Schönheitsreparaturen

    | Wie erwartet ( MK 14, 208 , Abruf-Nr. 151723 ) hat der VIII. Zivilsenat des BGH den bereits im Hinweisbeschluss vom 22.1.14 ( MK 14, 58 , Abruf-Nr. 140816 ) angedeuteten Paradigmenwechsel vollzogen und unter Aufgabe von BGHZ 101, 253 am 18.3.15 (VIII ZR 185/14 und 242/13) entschieden, dass die formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei einer zu Mietbeginn unrenoviert überlassenen Wohnung auf dem Mieter ohne angemessenen Ausgleich gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist. |

     

    In einer weiteren Entscheidung gleichen Datums hat der BGH (VIII ZR 242/13) die im Hinweisbeschluss vom 22.1.14 (MK 14, 58) erwogenen Bedenken aufgegriffen und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine - zur Unwirksamkeit der Abgeltungsklausel nach § 307 Abs. 1 S. 1, 2 BGB führende - unangemessene Benachteiligung des Mieters darin liegt, dass der auf ihn entfallende Kostenanteil nicht verlässlich ermittelt werden kann und für ihn bei Abschluss des Mietvertrags nicht klar und verständlich ist, welche Belastung gegebenenfalls auf ihn zukommt. Beide Entscheidungen werden in einer der nächsten Ausgaben von MK ausführlich besprochen.

    Quelle: ID 43267980