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  • 01.09.2017 · Nachricht · Aufrechnungsmöglichkeit

    Kaution durch Verpfändung eines Sparkontos gestellt

    | Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietkaution wird erst fällig, wenn dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen kann. Hierfür ist dem Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist von in der Regel sechs Monaten zuzubilligen. |