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  • 08.01.2018 · Nachricht · Beendigung des Mietverhältnisses

    Keine Minderung für die Zeit der Vorenthaltung

    | Grundsätzlich steht dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses kein Mängelbeseitigungsanspruch gegen den Vermieter mehr zu, da vertragliche Erfüllungspflichten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestehen. Mängel, die während der Zeit, für die eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist, entstehen, führen daher nicht zu einer Minderung (LG Krefeld 20.12.17, 2 S 65/16, Abruf-Nr. 198921 , vgl. BGH 27.5.15, XII ZR 66/13). |