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  • 16.01.2020 · Nachricht · Betriebskosten

    Kosten für Überprüfung der Mülltrennung sind umlagefähig

    | Wird in einer Wohnanlage fehlerhaft Müll getrennt und werden dem Vermieter daher erhöhte Müllbeseitigungskosten für das Prüfen der Mülltrennung und das Nachsortieren berechnet, kann er auch diese als Betriebskosten auf die Mieter umlegen (AG Frankenthal 15.2.19, 3a C 288/18, Abruf-Nr. 213591 ). |