· Fachbeitrag · Betriebskostenabrechnung
Immer Ärger mit der Belegeinsicht
von RiAG Axel Wetekamp, München
| Der Mieter muss die Einzelbelege einsehen, um eine Betriebskostenabrechnung substanziiert angreifen zu können (OLG Düsseldorf GE 06, 1230). Der folgende Beitrag zeigt, wie beide Seiten diesen Vorgang erschweren können und wie man sich darauf einstellen kann. |
Erschwerungsmöglichkeiten des Vermieters
Will der Mieter die Originalbelege einsehen, muss er sich grundsätzlich zum Vermieter oder zur Hausverwaltung begeben. Hier kann der Vermieter ihm Probleme bereiten:
- Steht der Mieter hilflos vor einer Reihe von Ordnern, in denen sich die Belege befinden sollen, muss der Vermieter ihn nicht unterstützen. Er kann ihn darauf verweisen, dass er sich eine fachkundige Person zur Unterstützung bei der Suche mitbringen kann (LG Berlin WuM 06, 617).
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