Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Betriebskostenabrechnung

    Vermieter muss gehbehindertem Mieter Belege übersenden

    | Ein Mieter von preisfreiem Wohnraum kann vom Vermieter nur im Ausnahmefall verlangen, ihm Belege zur Betriebskostenabrechnung zu übersenden. Ein Ausnahmefall besteht, wenn ihm die Einsichtnahme in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann. |

     

    Die Zumutbarkeitsgrenze ist etwa dann überschritten, wenn das Erreichen des Büros für den Mieter aufgrund einer Gehbehinderung mit erheblichen Mühen verbunden ist und aufgrund zahlreicher Differenzen zwischen Vermieter und Mieter nicht damit zu rechnen ist, dass etwaige Unklarheiten über strittige Punkte in einem persönlichen Gespräch geklärt werden können (LG Berlin 11.6.14, 65 S 233/13, Abruf-Nr. 143023).

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 183 | ID 43000426