· Fachbeitrag · Betriebskostenabrechnung
Verteilerschlüssel nach Prozent muss nicht erläutert werden
| Die Angabe des Verteilerschlüssels der umzulegenden Betriebskosten in Prozentzahlen entspricht einem allgemein verständlichen Verteilermaßstab und bedarf keiner Erläuterung. |
In der Abrechnung zu hoch, zu niedrig oder mit Null angesetzte Vorauszahlungen des Mieters begründen keine Unwirksamkeit der Abrechnung.
Die Umlage der auf Kfz-Stellplätze anfallenden Betriebskosten auf Wohnraummieter, die keinen Stellplatz gemietet haben, ist ermessensfehlerhaft und begründet einen inhaltlichen Fehler der Betriebskostenabrechnung, den das Gericht korrigieren kann, § 315 Abs. 3 BGB (BGH 13.12.11, VIII ZR 286/10, Abruf-Nr. 121135).
Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 73 | ID 32858200