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  • · Fachbeitrag · Betriebskostenabrechnung

    Verteilerschlüssel nach Prozent muss nicht erläutert werden

    | Die Angabe des Verteilerschlüssels der umzulegenden Betriebskosten in Prozentzahlen entspricht einem allgemein verständlichen Verteilermaßstab und bedarf keiner Erläuterung. |

     

    In der Abrechnung zu hoch, zu niedrig oder mit Null angesetzte Vorauszahlungen des Mieters begründen keine Unwirksamkeit der Abrechnung.

     

    Die Umlage der auf Kfz-Stellplätze anfallenden Betriebskosten auf Wohnraummieter, die keinen Stellplatz gemietet haben, ist ermessensfehlerhaft und begründet einen inhaltlichen Fehler der Betriebskostenabrechnung, den das Gericht korrigieren kann, § 315 Abs. 3 BGB (BGH 13.12.11, VIII ZR 286/10, Abruf-Nr. 121135).

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 73 | ID 32858200