21.03.2022 · Nachricht · Datenschutz
Auskunftsanspruch gegen den Vermieter nach der DS-GVO
| Eine privatrechtliche Datenverarbeitung liegt nicht vor, wenn ein Vermieter Daten an eine Firma zwecks Erstellung einer Nebenkostenabrechnung weitergibt. Die Firma wird dann als Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DS-GVO tätig (LG Wiesbaden 30.9.21, 3 S 50/21, Abruf-Nr. 227949 ). |
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