· Fachbeitrag · Eigenbedarfskündigung
Eigenbedarf für Angehörige aller Art
von Assessor jur. Harald Büring, Düsseldorf
| Bei einer Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dieser Beitrag zeigt, wann jemand als Angehöriger i. S. d. Vorschrift anzusehen ist. |
1. Familienangehöriger
Den Begriff Familienangehöriger hat der Gesetzgeber nicht definiert. Von daher spielt die Rechtsprechung eine wichtige Rolle. Die Gerichte differenzieren dabei nach dem Grad der Verwandtschaft.
a) Enge Angehörige
Bei engen Angehörigen geht die Rechtsprechung davon aus, dass sie zum Kreis der Familienangehörigen des Vermieters gehören.
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