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  • · Nachricht · Eigentümerversammlung

    Teilungserklärung kann externen Begleiter zulassen

    | In einer Teilungserklärung kann geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen sich ein Miteigentümer zur Eigentümerversammlung begleiten lassen kann. Bei einem ständigen persönlichen Erschwernis ist auch ein Anwalt zuzulassen (AG Hannover 17.2.17, 482 C 11327/16, Abruf-Nr. 198219 ). |

     

    Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich. Die Anwesenheit Dritter muss deshalb grundsätzlich nicht ‒ und auch nicht, wenn sie nach der Teilungserklärung zum Kreis der Personen zählen, die die Wohnungseigentümer mit ihrer Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung bevollmächtigen können ‒ geduldet werden. Ein Anspruch auf Zulassung eines Beraters besteht nur, wenn

    • die Teilungserklärung dies zulässt oder