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  • 20.03.2020 · Nachricht · Einstweiliger Rechtsschutz

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Neuregelung vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

    | Nach Auffassung des BVerfG ist der isolierte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig. Eine Verfassungsbeschwerde vor Verkündung eines Gesetzes setze voraus, dass der Inhalt des Gesetzes fest- und seine Verkündung unmittelbar bevorsteht (BVerfG 13.2.20, 1 BvQ 12/20, Abruf-Nr. 214577 ). |