· Fachbeitrag · Enthaftungserklärung
Mieter aufgepasst: Streit über Zugehörigkeit der Kaution zur Masse gehört vor das Prozessgericht
von RiOLH Günther Geldmacher, Düsseldorf
| Der BGH klärt die Gerichtszuständigkeit bei einem Streit über die Zugehörigkeit der Kaution zur Masse und stellt klar, dass Entscheidungen des Insolvenzgerichts nur in den Fällen einem Rechtsmittel unterliegen, in denen die sofortige Beschwerde in der Insolvenzordnung vorgesehen ist. |
Sachverhalt
Der im Verbraucherinsolvenzverfahren bestellte Treuhänder hat durch Schreiben vom 11.2.14 für die Mietwohnung der Schuldnerin gegenüber deren Vermieter die Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 InsO abgegeben. Nach Mietende (31.12.14) überwies der Vermieter die Kaution (700 EUR) an den Treuhänder. Bei dem Abschluss eines neuen Mietvertrags verpflichtete sich die Schuldnerin, eine Kaution ebenfalls in Höhe von 700 EUR zu bezahlen.
Sie beantragte vor dem Insolvenzgericht, das vom Treuhänder eingezogene Kautionsguthaben freizugeben, hilfsweise das Guthaben zum Zwecke der Stellung einer Kaution bei ihrer neuen Vermieterin freizugeben. Insolvenz- und Beschwerdegericht haben das Begehren der Schuldnerin zurückgewiesen. Mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt die Schuldnerin ihre Anträge weiter.
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