· Fachbeitrag · Feuchtigkeitsschäden
Mieter hat keinen Anspruch auf Ergebnis einer Klimamessung
| Dem Mieter steht weder ein Herausgabe- noch ein Auskunftsanspruch über die Ergebnisse einer vom Vermieter auf seine Kosten wegen Schimmelbefalls in der Mietwohnung durchgeführten Klimamessung zu. |
Mieter und Vermieter stritten über die Ursachen einer Schimmelbildung in der Wohnung. Der Vermieter ließ deshalb eine Klimamessung durchführen. Der Mieter klagte vergeblich auf Bekanntgabe ihres Ergebnisses (AG Bad Segeberg 7.6.12, 17 C 21/12, Abruf-Nr. 122825)
Allen Fällen, in denen dem Mieter ein Auskunftsanspruch zugebilligt wird, ist gemeinsam, dass die Information nur vom Vermieter erteilt werden kann. So liegt der Fall hier nicht. Dem Mieter stand es frei, selbst eine Klimamessung oder ein selbstständiges Beweisverfahren durchzuführen, um die für die Wahrnehmung seiner Rechte erforderlichen Informationen zu erlangen.