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  • · Fachbeitrag · Flächenabweichung

    Rückforderung überzahlter Quadratmetermiete

    | Eine echte Quadratmetermiete ist vereinbart, wenn die Parteien eines Mietvertrags im Mietvertrag festlegen, dass sich die Miete aus der Größe des Mietobjekts in m 2 multipliziert mit einem pro m 2 zu zahlenden Mietpreis ergibt. |

     

    Ist eine echte Quadratmetermiete vereinbart, dann bestimmt sich der Betrag der geschuldeten Miete unmittelbar auf der Grundlage der tatsächlichen Fläche. Eine höhere Zahlung, die auf der irrtümlichen Annahme einer größeren Fläche beruht, stellt eine Überzahlung dar, die als ungerechtfertigte Bereicherung zurückverlangt werden kann, auch wenn die Flächenabweichung geringer als 10 Prozent ist (OLG Dresden 1.7.14, 5 U 1890/13, Abruf-Nr. 142426).

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 145 | ID 42875831