· Fachbeitrag · Fristlose Kündigung
Beleidigungen des Vermieters als „talentfreie Abrissbirne“
| Bezeichnet ein Mieter Mitarbeiter des Vermieters als „faul“ und „talentfreie Abrissbirne“, rechtfertigt dies ohne Wiederholung ähnlicher Äußerungen nach erfolgter Abmahnung nicht, ihn fristlos zu kündigen. |
Da allenfalls eine Beleidigung im unteren Spektrum der denkbaren Beleidigungen gegeben ist, rechtfertigt dies auch keine ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB (AG Charlottenburg 30.1.15, 216 C 461/14, Abruf-Nr. 146665).
Quelle: Ausgabe 04 / 2016 | Seite 55 | ID 43718151