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  • 15.12.2021 · Nachricht · Fristlose Kündigung

    Toleranzgebot gegenüber Kinderlärm gilt nicht grenzenlos

    | Kommt es in den nächtlichen Ruhezeiten wiederholt zu Kinderlärm, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietvertrags (LG Berlin 30.7.21, 65 S 104/21, Abruf-Nr. 226188 ). |