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  • 22.10.2018 · Nachricht · Fristlose Kündigung

    Vermüllte Wohnung, aus der es stinkt, rechtfertigt Kündigung

    | Eine Fortsetzung des Mietvertrags mit dem Mieter ist nicht zumutbar, wenn Ansprüche der Hausgemeinschaft wegen Geruchsbelästigungen aus der Wohnung und entstandener Wasserschäden gegen den Vermieter bestehen. |