· Fachbeitrag · Gewerbliche Zwischenvermietung
Probleme während des Mietverhältnisses
von RA Markus Wolf, Kerpen
| Aufgrund der besonderen Ausgestaltung einer gewerblichen Zwischenmiete kann es während der Dauer des Mietverhältnisses zu speziellen Problemen führen. Der folgende Beitrag zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. |
1. Bindung an Ableseprotokolle
Ob der Zwischenmieter gegenüber dem Vermieter an vom Endmieter unterzeichnete Ableseprotokolle gebunden ist, hängt von den Einzelfallumständen ab. Auch wenn die Unterzeichnung eines Ableseprotokolls als Anerkenntnis gelten kann, so wirkt dies regelmäßig nur zulasten des Endmieters, nicht aber zulasten des Mieters, da diesem diese Erklärung eines Dritten nicht zugerechnet werden kann. Das vom Endmieter unterzeichnete Ableseprotokoll führt im Verhältnis Vermieter-Zwischenmieter auch nicht ohne Weiteres zu einer Beweislastumkehr (KG NZM 08, 488).
PRAXISHINWEIS | Um Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Zwischenmieter vorab über den Zeitpunkt der Ablesung zu unterrichten. Aus Beweisgründen sollte dies schriftlich erfolgen. Das Protokoll sollte dann sowohl vom Zwischen- als auch vom Endmieter unterzeichnet werden. |
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