22.01.2014 · Fachbeitrag · Härtegründe
Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen
| Der Vermieter kann sich nicht darauf berufen, er sei aufgrund der Energieeinsparverordnung zum Austausch der Fenster verpflichtet; diese verpflichtet den Bauherrn nur für den Fall der Erneuerung der Fenster zur Einhaltung bautechnischer Standards zum effizienten Energiebedarf. |
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