· Nachricht · Hausordnung
Keine Sonderrechte für Pianisten: Gleiches Recht für alle Störer
| Die Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft über Ruhezeiten darf ohne sachlichen Grund nicht bestimmte Störer privilegieren. |
Die Hausordnung erlaubte Musik ‒ insbesondere Klavierspielen ‒ nur zu eingeschränkten Zeiten. Für anderen Lärm galten andere Zeiten. Unterschiedliche Störungen durch Geräusche derart ungleich zu behandeln, ist nicht zulässig , so das LG Frankfurt (4.10.17, 13 S 131/16, Abruf-Nr. 198917).
Quelle: Ausgabe 02 / 2018 | Seite 20 | ID 45000198