· Fachbeitrag · Heizkosten
Ungedämmte Heizungsrohre im Mauerwerk
von RA Frank-Georg Pfeifer, Düsseldorf
| Eine ungedämmte Rohrleitung i.S. von § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkVO liegt entgegen dem Wortlaut auch vor, wenn sie nicht offen liegt, sondern im Mauerwerk verlegt ist (AG Augsburg 28.10.15, 73 C 936/13, Abruf-Nr. 145993 ). Dieser Umstand wirkt sich erheblich auf die Heizkostenabrechnung aus. |
Der Fall des AG Augsburg
Der Mieter hält die nach den Anzeigen der elektronischen Heizkostenverteiler erstellte Heizkostenabrechnung für 2011 und 2012 für falsch. Die auf Nachzahlung der Heizkosten gerichtete Klage des Vermieters hat nur teilweise Erfolg.
Die Entscheidung des AG Augsburg
Die Nachforderungen sind nur zum Teil begründet. Der Sachverständige führt aus, dass die Heizkostenabrechnung nicht ordnungsgemäß, d.h. gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkVO nach anerkannten Regeln der Technik ermittelt wurde. Sie hätte nach der VDI-Richtlinie 2077 erstellt werden müssen. Denn: Der an den Heizkörpern erfasste Verbrauchswärmeanteil lag deutlich unter dem nach der Richtlinie maßgeblichen Quotienten von 0,34.
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