20.06.2018 · Nachricht · Heizkostenabrechnung
Kosten einer Lüftungsheizung grundsätzlich voll umlegbar
| Kosten der Erwärmung über eine Lüftungsheizung („Heizung über Lüftung“) werden von den Heizkosten i. S. d. § 7 Abs. 2 HeizkV, § 2 Nr. 4a BetrkV erfasst und sind grundsätzlich vollständig umlegbar. Eine Heizungslüftung muss nicht mit Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet sein, wenn diese lediglich eine individuell nicht regelbare Mindesttemperatur von 18 Grad erzeugt und eine individuelle Verbrauchssteuerung in den Räumlichkeiten durch Heizkörper erfolgt (OLG Frankfurt 19.4.18, 2 U 57/17, Abruf-Nr. 201459 ). |
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