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  • · Fachbeitrag · Klimawandel

    Hochwasserschutz von Mieträumen verlangt Sicherheitszuschlag

    | Mieträume im Bereich einer historisch gewachsenen Stadt, die wegen ihrer Lage grundsätzlich einer erhöhten Hochwassergefahr ausgesetzt ist, müssen zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrags gegen solche Einwirkungen geschützt sein, die voraussehbar sind und für deren Eintritt tatsächliche Anhaltspunkte bestehen. |

     

    In Zeiten des Klimawandels mit immer häufiger und heftiger auftretenden Unwettern müssen Mieträume nicht nur gegen ein Hochwasser gesichert sein, das den bisherigen bekannten höchsten Wasserstand aus zurückliegenden Jahren erreicht, sondern es ist ein gewisser „Sicherheitszuschlag“ zu berücksichtigen. Dieser war hier in der fraglichen Tiefgarage mit jedenfalls 80 cm ausreichend bemessen (OLG München 29.1.15, 32 U 1185/14, Abruf-Nr. 144257).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2015 | Seite 77 | ID 43201045