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  • 20.09.2018 · Nachricht · Kostenrecht

    Gebührenstreitwert bei Modernisierungsmieterhöhung

    | Für den Gebührenstreitwert einer Klage auf Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist der einjährige Betrag einer möglichen Mieterhöhung maßgeblich, § 41 Abs. 5 S. 1 3. Alt. GKG. Hierfür ist neben der erhöhten Nettomiete auch die beabsichtigte Erhöhung oder Neueinführung von Nebenkostenvorauszahlungen zu berücksichtigen (LG Berlin 28.6.18, 67 S 373/15, Abruf-Nr. 204443 ). |